Donnerstag, 5. März 2026

Gedanken am Abend - Telemediengesetz

Moin Loide!

Die immer wieder gestellte Frage „Brauche ich ein Impressum für meinen Blog?“ ist schnell beantwortet: Ja, jede öffentlich zugängliche Internetpräsenz (Website, Blog) benötigt ein Impressum. Dieses muss klar erkennen lassen, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Doch während viele Bloggende ihr Impressum gewissenhaft erstellen, um rechtlich abgesichert zu sein, wird eine entscheidende Änderung oft übersehen:
Seit dem 14. Mai 2024 ist das bisherige Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst.

Jedes Impressum, das noch auf das TMG verweist, bezieht sich somit auf ein nicht mehr existierendes Gesetz und das birgt rechtliche Risiken. Im schlimmsten Fall kann dies abmahnfähig sein. Besonders ärgerlich: Viele Bloggende haben sich die Mühe gemacht, ein Impressum zu erstellen, ihre Daten öffentlich zu machen und sich damit aus ihrer Komfortzone zu bewegen, nur um nun die notwendige Anpassung zu ignorieren.
Dabei ist die Lösung so einfach: Mit Hilfe zahlreicher Online-Tools lässt sich das Impressum in wenigen Minuten neu erstellen und so potenziellen Abmahnungen vorbeugen. Aber nein, diese Pflicht wird ignoriert und ich höre heute schon den Aufschrei und das Gejammer, wenn mal wieder eine Abmahnwelle über das Bloggeruniversum hereinbricht. Dabei ist die Vermeidung so einfach.

Wie siehst du das?
Wird in deinem Impressum noch das TMG erwähnt?
Bist du dir der rechtlichen Konsequenzen bewusst?
Ignorierst du diese ganz bewusst?
Oder ist dein Impressum auf dem neuesten Stand?

Ich empfehle dringend, das eigene Impressum zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Investition von wenigen Minuten kann teure Abmahnungen ersparen.

Liebe und neugierige Grüße
Elena

PS: Dieser Post stellt keine rechtliche Beratung dar!
PPS: Das TTDSG heißt nun TDDDG - nur mal so am Rande erwähnt.

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